Serge Lutgen
Mitglied der Geschäftsleitung

Pensionierung: Auf der Steuerseite die richtigen Knöpfe drücken

Viele glauben, nach der Pensionierung weniger Steuern zahlen zu müssen als vorher. Leider ist das häufig falsch. Viele Abzüge in der Steuererklärung haben einen Bezug zur Berufstätigkeit und fallen danach weg. Es ist sogar oft der Fall, dass die Steuerbelastung im Verhältnis zum Einkommen nach der Pensionierung höher liegt. Deshalb ist es wichtig, vor der Pensionierung die Steuerweichen richtig zu stellen, denn danach lässt sich die Situation kaum mehr beeinflussen. Wer diese Weichen richtig stellt, kann viel Geld sparen.

In der Folge sind die fünf wichtigsten Beispiele aufgeführt, wie Sie Steuern sparen können. Da es sich in Zusammenhang mit der Pensionierung um Entscheidungen mit grosser Tragweite handelt, empfehlen wir, diese Aspekte in Bezug auf Ihre persönliche Situation mit einem Spezialisten zu prüfen.

1. Einkauf in die Pensionskasse
Wer bei seiner Pensionskasse über ein Einkaufspotenzial verfügt, hat die Möglichkeit, Zusatzeinzahlungen vorzunehmen und diese steuerlich abzusetzen. Je nach Steuerprogression, Umwandlungssatz und Verzinsung der Pensionskasse ergeben sich dank der Steuerersparnis interessante Renditen. Wichtig: Wer sein Pensionskassengeld ganz oder teilweise in Kapitalform bezieht, darf in den letzten drei Jahren vor dem Bezug keinen Einkauf mehr tätigen.

2. Staffelung der Vorsorgekapitalien
Viele angehende Pensionäre besitzen verschiedene Vorsorgegefässe, z.B. eine Pensionskasse und eine Säule 3a. Bei der Auszahlung dieser Gelder fällt eine separate Steuer an, die zwar getrennt vom übrigen Einkommen und Vermögen berechnet wird, in sich aber progressiv ist. Es lohnt, die verschiedenen Vorsorgegefässe in unterschiedlichen Steuerperioden auszahlen zu lassen.

3. Teilpensionierung
Eine Möglichkeit, seine Vorsorgegefässe zu staffeln, liegt in der schrittweisen Pensionierung. Wer beispielsweise im Jahr 2018 mit Alter 64 sein Pensum auf 50 Prozent reduziert und im Jahr 2019 in Pension geht, kann im Jahr 2018 die Hälfte der Pensionskasse und im 2019 den Rest beziehen. Damit werden die beiden Hälften in unterschiedlichen Steuerperioden ausbezahlt und die Steuerprogression wird gebrochen. Wichtig ist, genau abzuklären, welche Bedingungen Pensionskasse und Steuerbehörde an eine Teilpensionierung knüpfen.

4. Amortisation der Hypothek
Lohnt es sich, bei der Pensionierung die Hypothek (ganz oder teilweise) zu amortisieren? Bei dieser Frage handelt es sich weniger um ein Steuerthema als um eine Renditeüberlegung. Entscheidend ist der Vergleich der Kosten (Hypothekarzins) mit der Rendite einer Alternativanlage. Das Steuersystem rund um Immobilien (Eigenmietwert, Abzug Hypothekarzins und Liegenschaftsunterhalt) ist aktuell in Diskussion im Parlament. Deshalb ist im Moment Vorsicht geboten. Es ist wichtig, seine Entscheidungen so zu treffen, dass sie auch bei einer Anpassung des Steuersystems ihre Richtigkeit behalten.

5. Kapitalbezug steuerlich günstiger als Rentenbezug
Bei der Pensionierungsplanung ist die Bezugsform des Pensionskassenguthabens die Gretchenfrage. Eine Rente muss man als Einkommen versteuern, bei einem Bezug in Kapitalform fällt eine einmalige Auszahlungssteuer an, danach werden die Erträge im Einkommen und das Kapital als Vermögen besteuert. Über eine Zeitdauer von 20 Jahren oder mehr ist in der Regel der Kapitalbezug steuerlich günstiger. Bei der Frage nach der Bezugsform der Pensionskasse gilt es aber eine ganze Reihe weiterer Kriterien zu berücksichtigen (z.B. Sicherheit, Finanzierbarkeit der Pensionierung, Absicherung der Familie etc.).