1. Was regelt das FIDLEG und wann sind Sie davon betroffen?

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das FIDLEG bezweckt insbesondere die Stärkung des Anlegerschutzes durch erhöhte Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Betroffen sind Sie, wenn Sie Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivaten oder Termingeschäfte tätigen.

Der Umfang des Anlegerschutzes ist abhängig von der Kundenklassifizierung in Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Sofern die Scobag Privatbank AG Ihnen nichts anderes mitteilt, werden Sie als Privatkunde eingestuft, womit Sie den höchsten Anlegerschutz geniessen. Wünschen Sie ein anderes Kundensegment, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

Die Scobag Privatbank AG erfüllt die meisten Informations- und Dokumentationspflichten aus dem FIDLEG direkt im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Generellen Informationspflichten kommt die Scobag Privatbank AG auf Ihrer Internetseite nach. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über diese Informationen.

2. Allgemeine Informationen zur Kundensegmentierung gemäss FIDLEG

Gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sind Finanzdienstleister verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden in eines der drei Kundensegmente einzuteilen:

  1. „Privatkunde“,
  2. „professioneller Kunde“ und
  3. „institutioneller Kunde“.

Abhängig von der Segmentierung der Kundin oder des Kunden unterscheidet sich das Mass des Anlegerschutzes seitens der Bank. Vom Anlegerschutz des FIDLEG erfasst sind die folgenden Finanzdienstleistungen:

  1. der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten für Kundinnen und Kunden,
  2. die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben,
  3. Vermögensverwaltung,
  4. Anlageberatung sowie
  5. die Gewährung von Krediten zur Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.

3. Informationen über die Scobag Privatbank und deren Aufsichtsbehörde

Als Schweizerische Privatbank unterliegt die Scobag Privatbank AG dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

Kontaktinformationen der Scobag Privatbank AG und der FINMA erhalten Sie von Ihrem Kundenberater oder im Internet unter www.scobag.ch und www.finma.ch.

4. Ombudsstelle

Für den Fall, dass die Scobag Privatbank AG Ihre Erwartungen nicht erfüllen sollte, ist Ihr Kundenberater dankbar für eine Kontaktaufnahme, damit eine gemeinsame Lösung für Ihr Anliegen gefunden werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Dieser befasst sich als neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle u.a. mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz.

Detaillierte Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bankingombudsman.ch oder unter:

Schweizerischer Bankenombudsman

Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
Telefon: +41 43 266 14 14 (Deutsch / English)
Telefon: +41 21 311 29 83 (Français / Italiano)
Telefax: +41 43 266 14 15

5. Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen fallen in der Regel Kosten und Gebühren (sowohl von der Scobag Privatbank AG, als auch von Drittparteien) an. Auskunft zu effektiven Kosten und Gebühren Ihrer getätigten Finanzgeschäfte entnehmen Sie den Vertragsunterlagen bzw. erhalten Sie von Ihrem Kundenberater.

6. Risikoinformationen


Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. In der von der Schweizerischen Bankiervereinigung erlassenen Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten” finden Sie wichtige Angaben über typische Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten. Die vorgenannte Broschüre finden Sie auf folgender Internetseite unter swissbanking.org; Sie erhalten die Broschüre auch bei Ihrem Kundenberater. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

7. Produktinformationen / Basisinformationsblatt

Gemäss den Vorgaben des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) stellt die Scobag Privatbank AG den Privatkundinnen und Privatkunden auf Wunsch Produktinformationsblätter zu einzelnen Finanzinstrumenten zur Verfügung. Diese Produktinformationsblätter enthalten Angaben zu den Merkmalen eines Finanzinstrumentes, sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglichen den Vergleich der unterschiedlichen Produkte.

Auf der FIDLEG-Webseite werden Ihnen als Bankkundin oder als Bankkunde diese Produktinformationsblätter für eine Reihe von Kollektiven Kapitalanlagen, Strukturierten Produkten und spezielle Obligationen über eine Suchmaske zur Verfügung gestellt.

Für das Aufrufen eines Basisinformationsblattes zu einem bestimmten Finanzinstrument ist die Eingabe der entsprechenden ISIN im Suchfeld erforderlich. Die ISIN ist die internationale Wertpapierkennnummer zwecks Identifikation der Finanzinstrumente und kann den Publikationen des Herausgebers (Emittent) des Finanzinstruments entnommen werden.

Als Bankkundin oder Bankkunde können Sie die Produktinformationsblätter bei Bedarf auch bei Ihrem Kundenberater in physischer Form beziehen.

8. Interessenkonflikte

Die Scobag Privatbank AG trifft Massnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, indem z.B. Informationssperren eingerichtet werden oder auf direkte Entschädigungsanreize verzichtet wird.