Serge Lutgen
Mitglied der Geschäftsleitung

PENSIONSKASSE: RENTE ODER KAPITAL?

Jede Pensionskasse bietet die Möglichkeit, mindestens einen Teil des Guthabens in Kapitalform zu beziehen. Somit muss sich auch jeder angehende Pensionär überlegen, wie er mit seinem über viele Jahre angesparten Vorsorgegeld umgeht. Rein steuerlich ist in den meisten Fällen der Kapitalbezug attraktiver. Warum ist das so? Bei einem Rentenbezug wandelt die Pensionskasse das vorhandene Guthaben in eine Rente um. Die Höhe bestimmt der so genannte „Umwandlungssatz“. Dieser kann von Pensionskasse zu Pensionskasse variieren. Beispiel: Herr Muster hat ein Guthaben von 1 Mio. Franken, der Umwandlungssatz beträgt 6.2%. Er erhält somit eine jährliche Altersrente von 62‘000 Franken, die er als Einkommen versteuern muss. Netto nach Steuern bleiben im also zirka 50‘000 Franken pro Jahr. Lässt Herr Muster sein Guthaben ausbezahlen, erhält er 1 Mio. Franken. Auf diesem Betrag fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an, in unserem Beispiel 14%. Er hat also 860‘000 Franken, die er bis ans Lebensende verbraucht, um sich selber eine Rente zu schaffen. Verbraucht er das Kapital über 20 Jahre und erzielt auf dem angelegten Guthaben eine durchschnittliche Rendite von 2%, erhält er 55‘000 Franken pro Jahr. Steuerbar ist lediglich der Zinsanteil der Rendite (nicht der steuerfreie Kursgewinn). Zudem fällt die Vermögenssteuer an, die meist unter 1% beträgt. Somit steht Herrn Muster beim Kapitalbezug ein etwas höheres Budget zur Verfügung. Die dargestellten Effekte variieren aber stark – abhängig von Steuersituation, Umwandlungssatz, Rendite und Lebenserwartung. Es kann sich lohnen (auch aus steuerlicher Sicht), eine Mischform mit einem Anteil Rente und einem Anteil Kapital zu prüfen. Wichtig ist, verschiedene Varianten (Rente, Kapital, Mischform) einander in einer Finanzplanung detailliert gegenüber zu stellen. So wird ersichtlich, welche langfristigen Auswirkungen die heute zu treffenden Entscheidungen nach sich ziehen. In welcher Variante sind die Steuern am tiefsten? Wo entwickelt sich das Vermögen am besten? Ab wann soll ich die AHV beziehen? usw. Neben diesen messbaren Faktoren, gilt es aber auch, eine Reihe von „weichen“ Kriterien zu berücksichtigen. So spricht die Sicherheit für einen Rentenbezug, wenn die Pensionskasse auf gesunden Beinen steht. Bei einem Kapitalbezug übernimmt man die Verantwortung für die Anlage der Gelder und steuert die Sicherheit u.a. über die Anlagestrategie.

Fachvortrag Pensionierung – jetzt anmelden

Am 17. September 2013 um 18:15 Uhr laden wir Sie zu einem Fachvortrag zum Thema Pensionierung ein. Der Vortrag unseres Spezialisten dauert rund 60 Minuten und findet im Hotel Victoria (Centralbahnplatz 3-4, 4051 Basel) statt. Der anschliessende Apéro bietet Gelegenheit für persönliche Fragen.

Wichtigste Themengebiete des Fachvortrags:

  • Bezugsform des Pensionskassenguthabens: Rente oder Kapital?
  • Steuersparmöglichkeiten
  • Veränderungen in der zweiten Säule und deren Auswirkungen
  • AHV: Was kann ich erwarten?

Melden Sie sich jetzt an unter 061 205 12 12 oder per Mail unter [email protected].


Die Flexibilität ist ein Kriterium, das für einen Kapitalbezug oder einen Teilkapitalbezug spricht. Im Gegensatz zum Rentenbezug lässt sich hier die Einkommenshöhe beeinflussen. In unserer Beratungspraxis erleben wir es immer wieder, dass Kunden den Wunsch äussern, in den ersten Jahren nach der Pensionierung etwas mehr und später etwas weniger ausgeben zu können. Bei der Absicherung der Familie spielt die Konstellation eine wichtige Rolle. Beispiel kinderloses Ehepaar mit grossem Altersunterschied: hier ist meist die Rente attraktiver. So kann der überlebende Ehepartner länger von den Hinterbliebenenleistungen profitieren. Aber Achtung: Es gibt Pensionskassen, die bei grösserem Altersunterschied Kürzungen vornehmen. Bei einem Ehepaar mit Kindern ist der (Teil-) Kapitalbezug von Vorteil, weil beim Rentenbezug im Todesfall beider Eltern die Kinder in der Regel keine Leistungen mehr erwarten dürfen und das Restkapital an die Pensionskasse fällt. In der (Teil-) Kapitalbezugsvariante kann das Kapital dagegen an die Kinder vererbt werden. Beim Entscheid zur Bezugsform des Pensionskassenguthabens müssen viele Kriterien berücksichtigt werden. Zudem handelt es sich um einen besonders wichtigen Entscheid. Denn: Nach der Pensionierung kann er nicht mehr geändert werden. Der einmal getroffene Entscheid muss seine Gültigkeit lebenslänglich bewahren.